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Ladestationen für dein Zuhause!

Von Primeo Energie

Sind Sie Mieter, Stockwerkeigentümer oder Hausbesitzer?

Primeo Energie hat für jede Wohnsituation eine passende Lösung bereit. Lesen Sie hier, was Sie jeweils beachten müssen.

Mit den rasant steigenden Elektroautoverkäufen steigt auch die Nachfrage nach Ladestationen für zu Hause. Die «normale» Haushaltssteckdose ist dafür allerdings denkbar ungeeignet. Denn beim Aufladen fliesst über längere Zeit Strom mit hoher Spannung. Dadurch kann ein Standardkabel überhitzen. Fazit: Sie brauchen eine Infrastruktur, die auf das stetige Laden ausgelegt ist.

Eine Wallbox – also eine Wandladestation für zu Hause – zu installieren, ist unkompliziert, wenn Sie ein Einfamilienhaus besitzen. Für Mieterinnen und Mieter wie auch für Stockwerkeigentümer hingegen stellen sich etliche Fragen rechtlicher und technischer Natur. Zum Beispiel: Wer bezahlt die Installation? Was muss ich den Vermieter bzw. die anderen Besitzer fragen? Was muss ich bezüglich Stromfluss beachten? Und nicht ganz unwichtig: Welche Wallbox ist am besten geeignet?

Sie besitzen ein Einfamilienhaus

Wenn Sie ein Haus besitzen, brauchen Sie keine Erlaubnis, um zu Hause eine Wandladestation zu installieren. Kontaktieren Sie einen Elektroinstallateur. Besprechen Sie Ihr Anliegen mit ihm. Wählen Sie eine Wallbox aus – fertig. Der Elektroinstallateur übernimmt die technische Koordination und die Installation. Bei Bedarf baut Primeo Energie einen Zähler ein, der den Stromverbrauch der Ladestation auf der Stromrechnung separat ausweist.

Wir richten Ihre Wallbox ein!

Damit Sie Ihre Elektroauto-Ladestation benutzen können, muss ein Elektriker sie fachgerecht installieren. Halten Sie im Shop von Primeo Energie Ausschau nach Angeboten «inkl. Installation». Bei diesen attraktiven Paketen richtet eine Fachperson bei Ihnen zu Hause die Wallbox ein.

⁠zum Shop

Sie sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnblock

Als Erstes brauchen Sie das Einverständnis des Vermieters oder der Vermieterin. Möglicherweise macht es Sinn, sich davor mit anderen Mieterinnen und Mietern abzusprechen, sodass Sie zusammen auf den Vermieter zugehen können. Verschriftlichen Sie die Details. Zum Beispiel, dass Sie die anfallenden Stromkosten selbst berappen und die anderen Mieter die Ladekosten für Ihr Elektroauto nicht «quersubventionieren»

Kunden von Primeo Energie haben die Möglichkeit, Ladestationen zu mieten. Mit diesem Modell müssen Sie nur die Grundinstallation finanzieren. Anstatt die Wallbox zu kaufen, mieten Sie sie zum günstigeren Preis. Hinzu kommt, «dass wir uns um den Aufbau, die Instandhaltung und schlussendlich auch um die Entfernung der Wallbox kümmern», so Daniel Laager, Leiter E-Mobilität bei Primeo Energie.

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Im Allgemeinen gilt: Ob Sie die Ladestation selbst bezahlen oder der Vermieter sich beteiligt, ist Sache der Verhandlungen. Sprechen Sie von vornherein mit dem Vermieter darüber, was im Falle eines Wegzugs mit der Wallbox geschieht. Müssen Sie sie entfernen? Übernimmt sie der Vermieter? «Das Wichtigste ist, dass Sie diese Fragen mit der Verwaltung klären und die Antworten schriftlich festhalten», sagt Thomas Ammann vom Hauseigentümerverband Schweiz.

Dann macht es Sinn, vorauszuplanen: Erwägen noch andere Mieter, in den nächsten Jahren ein Elektrofahrzeug zu kaufen? Oder will sich die Verwaltung die Möglichkeit offenhalten, in Zukunft zusätzliche Ladestationen zu verbauen? Das wird mit grosser Wahrscheinlichkeit der Fall sein. «Wir empfehlen Mietern und Stockwerkeigentümern in der Regel, von Anfang an intelligente Ladestationen zu installieren, die miteinander kommunizieren» sagt Thomas Ammann. Denn sobald zwei oder mehr Ladestationen in einer Einstellhalle stehen, wird ein Lastmanagement nötig.

Wenn Sie grünes Licht erhalten haben: Holen Sie eine Offerte ein und lassen Sie den Elektroinstallateur die Wallbox(en) einbauen. Von Mietern, die in Zukunft von der Lösung profitieren, können Sie eine finanzielle Beteiligung am Lastmanagement-System verlangen. Richtig vorausgedacht, ist ein schrittweiser Ausbau jederzeit möglich. Verrechnet wird der Strom für die Ladestation über den Allgemeinstromzähler. 

Sie sind Stockwerkeigentümer

Als Stockwerkeigentümer brauchen Sie das Einverständnis der Eigentümerversammlung. Klären Sie von vornherein ab, ob das Interesse auch bei anderen Eigentümern oder Eigentümerinnen besteht, und bringen Sie Ihr Anliegen an der Versammlung ein. Halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest.

Nicht nur für Mieter, sondern auch für Stockwerkeigentümer gilt: Mit einer intelligenten Wallbox schaffen Sie klare Verhältnisse. Installieren weitere Eigentümer nämlich eine Ladestation, kann Ihre Wallbox problemlos ins Lastmanagement integriert werden. Die Abrechnung erfolgt über das smarte System vollautomatisch und ist in die Stromrechnung integriert. Beauftragen Sie nach Einholen der Bewilligung einen Elektroinstallateur, die Wallboxen und bei Bedarf auch das Lastmanagement aufzusetzen.